
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (BVG) schreibt eine unabhängige Kontrollstelle vor, welche jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlage prüft.
Seit dem 01.01.2005 ist sie zudem für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die Loyalität in der Vermögensverwaltung verantwortlich.
Die Kassenkommission hat die Firma Ernst & Young AG (Externer Link) in Bern als Kontrollstelle gewählt.