
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (BVG) schreibt einen unabhängigen Experten für die berufliche Vorsorge vor.
Er überprüft periodisch, ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann, und ob ihre versicherungstechnischen Bestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Kassenkommission hat Hewitt Associates SA (Externer Link) in Neuchâtel als anerkannten Experten für berufliche Vorsorge gewählt.