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Organisation Sammeleinrichtung

Kassenkommission

 

Wahl

Die paritätisch besetzte Kommission besteht aus 16 Mitgliedern (je 8 Vertreterinnen bzw. Vertreter der versicherten Personen und der Arbeitgeber).

 

Aufgaben

Die Kassenkommission ist das oberste Organ von PUBLICA. Sie übt die Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung von PUBLICA aus.

Sie hat zudem u.a. die folgenden Aufgaben:

  • Abschluss und Auflösung von Anschlussverträgen;
  • Ernennung der Direktion;
  • Wahl der Revisionsstelle und der Expertin oder des Experten für berufliche Vorsorge;
  • Genehmigung der Jahresrechnung;
  • Einleitung von Sanierungsmassnahmen;
  • Entscheid über die Äufnung von Rückstellungen;
  • Entscheid über die Bildung gemeinschaftlicher Vorsorgewerke;
  • Bestimmung der internen Beschwerdeinstanz nach Artikel 35 Absatz 1 BPG (Externer Link).

Sie erlässt:

  • das Geschäfts- und Organisationsreglement;
  • die Grundsätze der Risikopolitik;
  • das Reglement über die Rückstellungen und Reserven;
  • das Anlagereglement, einschliesslich der Anlagestrategie;
  • das Datenbearbeitungsreglement;
  • das Kostenreglement.

 

Kassenkommissionsreglement PUBLICA (PDF, 30 KB)

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Die Erläuterungen zu Ihrem Persönlichen Ausweis finden Sie in der Rubrik "Infos versicherte Personen" Ihres Vorsorgewerks.

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Erklärungen zum Inhalt (Glossar-Begriffe)