
Schon kurz nach der Gründung des Bundesstaates im Jahre 1848 entstand beim Bundespersonal das Bedürfnis, eine Vorsorgeeinrichtung zu schaffen, welche die wirtschaftlichen Folgen bei Krankheit, Alter und Todesfall abdecken sollte. Ein Vorschlag des Bundesrates von 1866, dem Bundespersonal Beiträge an die Prämien einer Lebensversicherung oder als Einlage in die Sparkasse zu gewähren, fand vor dem Parlament 1866 keine Gnade.
Das Bundespersonal griff zur Selbsthilfe und gründete den "Unterstützungs- und Versicherungsverein schweizerischer Postbeamter und Bediensteter".
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1906 |
Der Bundesrat genehmigt die Statuten der Pensions- und Hilfskasse für die Beamten und Angestellten der Bundesbahnen. |
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1911 |
Die Gründung einer "Hilfskassenfonds-Genossenschaft der allgemeinen Bundesverwaltung" wird beschlossen. Ein Prozent der Besoldung wurde in den Hilfskassenfonds einbezahlt. |
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1919 |
Nach langen Verhandlungen liegt ein Entwurf für die Statuten einer Versicherungskasse für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung und der PTT-Betriebe vor. |
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1921 |
Die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) besteht als Institution. |
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1958 |
Die Personalvorsorgeeinrichtung ist von der Arbeitgeberfirma nach der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs getrennt. |
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1975 |
Die EVK ist ein selbständiges Bundesamt, das dem Eidgenössischen Finanzdepartement angegliedert ist. Die Pensionskasse des Bundes (PKB) ist eine Abteilung der EVK. |
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2000 |
Die Bundesversammlung verabschiedet das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes PUBLICA (PKB-Gesetz). |
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2001 |
Der Bundesrat setzt das PKB-Gesetz in Kraft und errichtet damit PUBLICA als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. |
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2003 |
Am 01.06.2003 werden die Versicherungsverhältnisse von der PKB in PUBLICA überführt. Die EVK wird als Bundesamt aufgelöst. |
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2006 |
Der Nationalrat berät am 08./09.06.2006 das PUBLICA-Gesetz und folgt dabei in allen wesentlichen Punkten den Anträgen des Bundesrats. Weil die SVP mit der Schaffung der geschlossenen Rentenkasse nicht einverstanden ist und die SP die Vorlage als "unerhörte Zumutung für das Bundespersonal" bezeichnet, bringen diese beiden Fraktionen das Revisionsvorhaben in einer unheiligen Allianz in der Gesamtabstimmung zum Absturz. Der Ständerat verabschiedet am 26.09.2006 das PUBLICA-Gesetz. Im Dezember 2006 verabschieden der Nationalrat und anschliessend die Bundesversammlung das PUBLICA-Gesetz. |
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2008 |
Am 01.07.2008 nimmt die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ihre Tätigkeit als Sammeleinrichtung auf. Gleichzeitig finden der Primatwechsel und die Senkung des technischen Zinssatzes auf 3.5% statt. |
| 2010 |
Am 01.01.2010 erlangt PUBLICA den Arbeitgeberstatus mit eigenem Personalreglement und Vorsorgewerk. Im Frühjahr wird das prozessbasierte Managementsystem des ganzen Unternehmens nach ISO 9001:2008 zertifiziert. |