
PUBLICA als Sammeleinrichtung umfasst organisatorisch und wirtschaftlich getrennte Vorsorgewerke verschiedener Arbeitgeber. Der Anschluss eines Arbeitgebers an PUBLICA erfolgt über einen Anschlussvertrag; die Vorsorgereglemente sowie die Festlegung der Verwaltungskosten sind Bestandteil der Anschlussverträge.
Die folgende Abbildung verdeutlicht die Rechtsbeziehungen zwischen PUBLICA, Arbeitgebern und Versicherten.

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PUBLICA kann für mehrere angeschlossene Arbeitgeber ein gemeinschaftliches Vorsorgewerk bilden.