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Organisation Sammeleinrichtung

Organisation Sammeleinrichtung

 

PUBLICA als Sammeleinrichtung umfasst organisatorisch und wirtschaftlich getrennte Vorsorgewerke verschiedener Arbeitgeber. Der Anschluss eines Arbeitgebers an PUBLICA erfolgt über einen Anschlussvertrag; die Vorsorgereglemente sowie die Festlegung der Verwaltungskosten sind Bestandteil der Anschlussverträge.

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Rechtsbeziehungen zwischen PUBLICA, Arbeitgebern und Versicherten.

 

Graphik Organisation Sammeleinrichtung

Grossansicht der Abbildung (JPEG, 35 KB)

PUBLICA kann für mehrere angeschlossene Arbeitgeber ein gemeinschaftliches Vorsorgewerk bilden. 

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Die Erläuterungen zu Ihrem Persönlichen Ausweis finden Sie in der Rubrik "Infos versicherte Personen" Ihres Vorsorgewerks.

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Erklärungen zum Inhalt (Glossar-Begriffe)