
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Arbeitnehmenden der angeschlossenen Arbeitgeber zusammen. Sie wählt die Vertretung der Arbeitnehmenden in die Kassenkommission. Sie kann zu allen Belangen von PUBLICA Anträge an die Kassenkommission stellen. Sie wird jährlich von der Kassenkommission und der Direktion über den Geschäftsverlauf von PUBLICA orientiert.
Die Delegiertenversammlung hat 80 Mitglieder. Die Anzahl der Delegierten pro Vorsorgewerk richtet sich nach dem Anteil des Deckungskapitals der einzelnen Vorsorgewerke am gesamten Deckungskapital von PUBLICA. Vorsorgewerke können sich zusammenschliessen und eine gemeinsame Vertretung in der Delegiertenversammlung bestimmen. Die Amtsdauer der Delegierten beträgt vier Jahre.
Delegiertenwahlreglement (PDF, 60 KB)
Weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe Nr. 3/2008 (PDF, 190 KB) der Kundenzeitschrift PUBLICA – Ihre Pensionskasse informiert Sie.