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Mein Vorsorgewerk bei PUBLICA

Das Vorsorgewerk FINMA

Als aktive und ehemalige Mitarbeitende finden Sie hier nützliche Informationen rund um Ihr Vorsorgewerk. Möchten Sie wissen, wer Ihre Ansprechperson ist oder wer zu Ihrem paritätischen Organ gehört? Kennen Sie Ihre Zinssätze, Sparbeiträge und Vorsorgepläne? Oder möchten Sie sich über die Kennzahlen und rechtlichen Grundlagen Ihres Vorsorgewerks informieren? Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über Ihr Vorsorgewerk.

Gut zu wissen

Beim Vorsorgewerk FINMA gibt es keine Eintrittsschwelle. Sie werden unabhängig von der Höhe Ihres Lohnes in das Vorsorgewerk aufgenommen. Ein weiterer Vorteil: Ihre Arbeitgeberin FINMA bezahlt die ganze Risikoprämie. Übrigens: Mit freiwilligen Sparbeiträgen können Sie Ihr zukünftiges Altersguthaben in der 2. Säule verbessern. Sie können zwischen zwei freiwilligen Varianten wählen und diese auf myPublica simulieren.

Aktueller Deckungsgrad

Der regulatorische Deckungsgrad per 31.12.2023 beträgt 100,5%.

Entwicklung des Deckungsgrades

Beiträge für Vorsorgepläne

Um die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod zu finanzieren, bezahlen die versicherten Personen und deren Arbeitgeber Beiträge auf den versicherten Verdienst. Die Sparbeiträge unterschieden sich nach Vorsorgeplan und Alter. Sie können zudem zusätzlich freiwillige Sparbeiträge leisten und so Ihr zukünftiges Altersguthaben verbessern. Je nach Vorsorgeplan können Sie zwischen mehreren Prozentvarianten für die freiwilligen Sparbeiträgen wählen.

 

Alter Sparbeitrag der angestellten Person Sparbeitrag des Arbeitgebers Altersgutschriften Total
22 - 24 4,20% 6,80% 11,00%
25 - 34 4,55% 7,45% 12,00%
35 - 44 6,65% 10,85% 17,50%
45 - 54 10,85% 17,65% 28,50%
55 - 65 13,90% 22,60% 36,50%
66 - 70 4,20% 6,80% 11,00%

 

Freiwilliger Sparbeitrag:

Sie können einen monatlichen freiwilligen Sparbeitrag zwischen zwei oder vier Prozent wählen. Melden Sie sich bei Ihrer Personalabteilung.

Risikoprämie: 

PUBLICA erhebt für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität eine Risikoprämie in der Höhe von 2 Prozent des versicherten Verdienstes. Der Arbeitgeber bezahlt diese vollumfänglich.

Zinsen und Kennzahlen

Der BVG-Mindestzins ab 1. Januar 2024 beträgt 1,25 Prozent.

Das paritätische Organ Ihres Vorsorgewerks hat die folgenden Zinssätze für die Altersguthaben sowie für die unterjährigen Austrittsleistungen festgelegt:

  • Verzinsung des Altersguthabens: Das Altersguthaben wurde für das Jahr 2023 mit 1,00 Prozent verzinst. Den Entscheid über die Verzinsung des Altersguthabens für das Jahr 2024 fällt das paritätische Organ Ende 2024.
  • Verzinsung der anderen Geschäftsvorfälle: Für das Jahr 2024 gelten die definitiven Zinssätze gemäss nachfolgender Tabelle.
Zinssätze 2024
Verzinsung eingebrachte Austrittsleistungen und Einkäufe 1,00%
Unterjährige Geschäftsfälle 1,00%
Verzugszins bei Nachzahlung von Leistungen 2,25%
Zins bei Rückerstattung 1,25%
Verzugszins bei Rückerstattung 2,25%
Verzinsung eingebrachter Austrittsleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Januar nach Vollendung des 21. Altersjahres 1,00%
Verzinsung Austrittsleistung 1,25%
Nachzahlung von Austrittsleistungen 2,25%
Zins bei Rücküberweisung von Austrittsleistungen 1,25%
Zinssätze früherer Jahre

Rechtliche Grundlagen

Paritätisches Organ

Jedes Vorsorgewerk hat ein eigenes paritätisches Organ. Es wirkt u.a. beim Abschluss des Anschlussvertrages mit und entscheidet über die Verwendung allfälliger Überschüsse.

Für die Amtsdauer vom 01.04.2020 bis 31.03.2024 wurden folgende Personen für das paritätische Organ FINMA ernannt: 

 

Vertretung der Arbeitnehmenden
Name Arbeitgeber Funktion Kontakt
Joshua Baumann Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Vizepräsident
Caroline Zumsteg Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Mitglied
Jonas Rohrer Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Mitglied
Vertretung der Arbeitgebenden
Name Arbeitgeber Funktion Kontakt
Stephan Rieder Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Mitglied
Adrian Röthlisberger Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Präsident
Camille Bosgiraud Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Mitglied

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