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Invalidität

Sie als angestellte Person versichern sich ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres gegen die Risiken Tod und Invalidität. Diese Versicherung zahlt Ihr Arbeitgeber mit einer Risikoprämie. Teilweise bezahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge oder Sie teilen sich mit Ihrem Arbeitgeber die Prämie.
Lebensereignis Invalidität

Was können Sie im Falle einer Invalidität von PUBLICA erwarten?

Rentenanspruch

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Invalidenrente, wenn Sie von der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) als invalid erklärt sind, der Entscheid der IV rechtskräftig ist und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers abgelaufen ist.

Festlegung der Höhe des Rentenanspruchs ab 01.01.2024

Invaliditätsgrad  Rentenanspruch in Prozent
Unter 40% Keine Rente
40% 25%
41% 27,5%
42% 30%
43% 32,5%
44% 35%
45% 37,5%
46% 40%
47% 42,5%
48% 45%
49% 47,5%
50 - 69% Rente entspricht IV-Grad
70 - 100% 100%

Ab dem 65. Geburtstag wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt. Diese Altersrente kann nicht in Kapitalform bezogen werden.

Während der Dauer der Invalidität werden Sie und Ihr Arbeitgeber entsprechend dem Rentenanspruch von der Bezahlung der Sparbeiträge und der Risikoprämie befreit.

Invaliden-Kinderrente

Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente haben die Kinder von Personen, welche eine Invalidenrente beziehen. Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus dauert er bis zum 25. Geburtstag, falls das Kind noch in Ausbildung oder im Sinne des IVG zu mindestens 70 Prozent invalid ist. Die Invaliden-Kinderrente beträgt für jedes anspruchs­berechtigte Kind einen Sechstel der Invalidenrente.

Fragen?

Unsere Mitarbeitenden vom Fachteam Invalidität unterstützen Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Gebäude von PUBLICA Nordfassade

Fachteam Invalidität

Telefon +41 58 485 23 95 
E-Mail   iv@publica.ch

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