Rentenanspruch
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Invalidenrente, wenn Sie von der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) als invalid erklärt sind, der Entscheid der IV rechtskräftig ist und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers abgelaufen ist.
Invalidenrente
Invaliditätsgrad gemäss Entscheid der IV |
Rentenanspruch gegenüber PUBLICA |
---|---|
Unter 40% |
Keine Rente |
ab 40% |
25% |
ab 50% |
50% |
ab 60% |
75% |
ab 70% | 100% |
Ab dem 65. Geburtstag wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt. Diese Altersrente kann nicht in Kapitalform bezogen werden.
Während der Dauer der Invalidität werden Sie und Ihr Arbeitgeber entsprechend dem Rentenanspruch von der Bezahlung der Sparbeiträge und der Risikoprämie befreit.
Kinderrente
Anspruch auf eine Kinderrente haben die Kinder von Personen, welche eine Alters-, Invaliden- oder Berufsinvalidenrente beziehen. Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus dauert er bis zum 25. Geburtstag, falls das Kind noch in Ausbildung oder im Sinne des IVG zu mindestens 70 Prozent invalid ist. Die Kinderrente beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind einen Sechstel der Alters-, Invaliden- oder Berufsinvalidenrente.