Sie erhalten ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung eine Altersrente und/oder eine Kapitalauszahlung. Eine freiwillige Pensionierung ist frühestens ab dem 60. (oder je nach Vorsorgewerk 58.) Geburtstag möglich. Falls Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, kann das Arbeitsverhältnis nach der Vollendung des 65.Altersjahres weitergeführt werden und auch die Vorsorge bis längstens bis zum 70. Geburtstag bestehen bleiben. Auch den Beitrag, den Sie und Ihr Arbeitgeber nach dem 65. Altersjahr in die Pensionskasse einzahlen, erhöht weiterhin Ihre Rente. Eine Teilpensionierung ist mehrmals möglich, wenn der Beschäftigungsgrad reduziert wird.
Die jährliche Altersrente berechnet sich wie folgt: AGH x UWS = AR
AGH = Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung
UWS = Umwandlungssatz für das Pensionierungsalter
AR = Altersrente pro Jahr
Der Umwandlungssatz wird auf den Monat genau berechnet.
Alter | Umwandlungssatz |
---|---|
60 | 4,47% |
61 | 4,58% |
62 | 4,70% |
63 | Männer 4,83% / Frauen 4,90% |
64 | Männer 4,96% / Frauen 5,09% |
65 | 5,09% |
66 | 5,24% |
67 | 5,40% |
68 | 5,58% |
69 | 5,76% |
70 | 5,96% |