Die rentenbeziehenden Personen des geschlossenen Vorsorgewerks haben ein Recht darauf, die Dokumente zur Zusammenlegung einzusehen. Darüber hat PUBLICA sie schriftlich informiert. Diejenigen Personen, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, haben ein Formular eingeschickt. Zu gegebener Zeit werden diese Personen erneut schriftlich benachrichtigt.
Mein Vorsorgewerk bei PUBLICA
Das geschlossene Vorsorgewerk
Um die Jahrtausendwende hatte der Bund zahlreiche seiner Betriebe verselbständigt, beispielsweise die Swisscom oder die RUAG, sowie angeschlossene Organisationen wie die SRG. Dabei hatten diese Unternehmen ihre ehemaligen Mitarbeitenden, die heutigen rentenbeziehenden Personen, in geschlossenen Vorsorgewerken in der Pensionskasse des Bundes PUBLICA belassen. Per 1. Januar 2024 wurden sie zu einem geschlossenen Vorsorgewerk zusammengelegt. Das geschlossene Vorsorgewerk besteht ausschliesslich aus rentenbeziehenden Personen.
Zusammenlegung - Recht auf Einsichtnahme
Per 1. Januar 2024 wurden die bisher sieben geschlossenen Vorsorgewerke zu einem zusammengelegt. Die Geschäftsstelle PUBLICA hat alle rentenbeziehenden Personen schriftlich informiert.
Fragen und Antworten zur Zusammenlegung
Was bedeutet der Ausdruck «geschlossenes Vorsorgewerk»?
Ich beziehe meine Rente von PUBLICA. Muss ich etwas unternehmen?
Warum hat PUBLICA mir geschrieben?
Welche Vorsorgewerke wurden zusammengelegt?
Warum legte man die geschlossenen Vorsorgewerke zusammen?
Die Vorsorgewerke weisen unterschiedliche Deckungsgrade auf. Wurden diese bei der Zusammenlegung berücksichtigt?
Werden die Renten gekürzt?
Ihre Ansprechpersonen
Ordentlicher oder ausserordentlicher Teuerungsausgleich
Rechtliche Grundlagen
Für das geschlossene Vorsorgewerk gelten die folgenden rechtlichen Grundlagen: