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Mein Vorsorgewerk bei PUBLICA

Die geschlossenen Vorsorgewerke

Um die Jahrtausendwende verselbständigte der Bund zahlreiche seiner Betriebe, beispielsweise die Swisscom oder die RUAG, sowie angeschlossene Organisationen wie die SRG. Dabei beliessen diese Unternehmen ihre ehemaligen Mitarbeitenden, die heutigen rentenbeziehenden Personen, in geschlossenen Vorsorgewerken in der Pensionskasse des Bundes PUBLICA. Diese sieben geschlossenen Vorsorgewerke bestehen ausschliesslich aus rentenbeziehenden Personen. Per 1. Januar 2024 werden sie zu einem geschlossenen Vorsorgewerk zusammengelegt. Rentenbeziehende Personen werden ihre Rente weiterhin in der gewohnten Höhe zum gewohnten Termin erhalten.

Fragen und Antworten zur Zusammenlegung der geschlossenen Vorsorgewerke

Welche Vorsorgewerke werden zusammengelegt?
Per wann wird die Zusammenlegung erfolgen?
Wie viele Personen zählen die geschlossenen Vorsorgewerke insgesamt?
Warum legt man die geschlossenen Vorsorgewerke zusammen?
Welche Änderung gab es im PUBLICA-Gesetz? Wie sieht die Staatsgarantie des Bundes aus? Was ist dabei genau der Zusammenhang mit der Zusammenlegung der geschlossenen Vorsorgewerke?
Wie lange wird das aus der Zusammenlegung entstehende Vorsorgewerk beibehalten?
Die Vorsorgewerke weisen unterschiedliche Deckungsgrade auf. Werden diese bei der Zusammenlegung berücksichtigt?
Werden die Renten gekürzt?
Erhalten die rentenbeziehenden Personen der bisherigen geschlossenen Vorsorgewerke aufgrund der Zusammenlegung mehr Rente oder einen Teuerungsausgleich?
Es gibt geschlossene Vorsorgewerke, die per 31.12.2022 in Unterdeckung waren. Was sind die Folgen für die Rentenzahlungen?
Gibt es durch die Zusammenlegung administrative Änderungen für die rentenbeziehenden Personen der bisherigen geschlossenen Vorsorgewerke?
Wie werden die rentenbeziehenden Personen informiert?
Welchen Einfluss hat der Zusammenschluss auf die ehemaligen Arbeitgeber?

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