Der Bundesrat legt jährlich den Mindestzinssatz für das Altersguthaben im BVG-Obligatorium fest. Für das Jahr 2022 beträgt der Mindestzinssatz 1 Prozent.
Das paritätische Organ Ihres Vorsorgewerks hat die folgenden Zinssätze für die Altersguthaben sowie für die unterjährigen Austrittsleistungen festgelegt:
- Verzinsung des Altersguthabens 2022: 0,9%
Das Altersguthaben für das Jahr 2022 wird mit 0,9% verzinst. Den Entscheid über die Verzinsung des Altersguthabens für das Jahr 2023 fällt das paritätische Organ Ende 2023. Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund hat sich aufgrund der Unterdeckung von rund 3 Prozent und unter der Berücksichtigung von unsicheren Zukunftsaussichten für eine vorsichtige und nachhaltige Verzinsung entschieden. Sollten in Zukunft weitere Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation des Vorsorgewerkes nötig sein, wird das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund die Arbeitgebenden im Vorsorgewerk Bund in die Pflicht nehmen, den durch die Minderverzinsung geleisteten Beitrag der Arbeitnehmenden, an zukünftige Sanierungsmassnahmen anzurechnen.
- Verzinsung der anderen Geschäftsvorfälle:
Für das Jahr 2023 gelten die definitiven Zinssätze gemäss nachfolgender Tabelle.