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Mein Vorsorgewerk bei PUBLICA

Das Vorsorgewerk Bund

Als aktive und ehemalige Mitarbeitende finden Sie hier nützliche Informationen rund um Ihr Vorsorgewerk. Möchten Sie wissen, wer Ihre Ansprechperson ist oder wer zu Ihrem paritätischen Organ gehört? Kennen Sie Ihre Zinssätze, Sparbeiträge und Vorsorgepläne? Oder möchten Sie sich über die Kennzahlen, rechtlichen Grundlagen und Jahresbericht Ihres Vorsorgewerks informieren? Scrollen Sie hier und erfahren Sie mehr über Ihr Vorsorgewerk.

Gut zu wissen

Beim Vorsorgewerk Bund gibt es keine Eintrittsschwelle. Sie werden mit jedem Lohn in die Pensionskasse aufgenommen. Ausserdem trägt der Arbeitgeber die Risikoprämie vollumfänglich. Übrigens: mit freiwilligen Sparbeiträgen können Sie Ihr zukünftiges Altersguthaben in der 2. Säule verbessern. Je nach Vorsorgeplan können Sie zwischen mehreren Beitragsvarianten wählen und diese auf myPublica simulieren.

Beiträge für Vorsorgepläne

Sparbeiträge und freiwillige Sparbeiträge

Um die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod zu finanzieren, bezahlen die versicherten Personen und deren Arbeitgeber Beiträge auf den versicherten Verdienst. Die Sparbeiträge unterschieden sich nach Vorsorgeplan und Alter. Sie können zudem zusätzlich freiwillige Sparbeiträge leisten und so Ihr zukünftiges Altersguthaben verbessern. Je nach Vorsorgeplan können Sie zwischen mehreren Prozentvarianten für die freiwilligen Sparbeiträgen wählen.

 

a) Standardplan, für angestellte Personen bis und mit Lohnklasse 23
Alter Sparbeitrag der angestellten Person Sparbeitrag des Arbeitgebers Altersgutschriften Total
22 - 34 5.85% 6.90% 12.75%
35 - 44 7.25% 9.00% 16.25%
45 - 54 9.40% 16.60% 26.00%
55 - 65 12.50% 21.75% 34.25%
66 - 70 5.85% 5.85% 11.70%
b) Kaderplan für angestellte Personen ab Lohnklasse 24
Alter Sparbeitrag der angestellten Person Sparbeitrag des Arbeitgebers Altersgutschriften Total
22 - 34 5.95% 6.80% 12.75%
35 - 44 7.25% 9.00% 16.25%
45 - 54 9.70% 19.20% 28.90%
55 - 65 12.80% 24.30% 37.10%
66 - 70 5.95% 5.95% 11.90%

 

Freiwillige Sparbeiträge - Sondersparguthaben 

Standardplan    
Beitragsklassen Variante 1 (%) Variante 2 (%)
22 - 44 1.0 2.0
45 - 70 2.0 5.0
Kaderplan    
Beitragsklassen

Variante 1 (%)

Variante 2 (%)
22 - 44 1.0 2.0
45 - 70 3.0 6.0

 

Risikoprämie

PUBLICA erhebt für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität eine Risikoprämie in der Höhe von 1,5 Prozent des versicherten Verdienstes. Der Arbeitgeber bezahlt diese vollumfänglich.

Zinsen und Kennzahlen

Der Bundesrat legt jährlich den Mindestzinssatz für das Altersguthaben im BVG-Obligatorium fest. Für das Jahr 2022 beträgt der Mindestzinssatz 1 Prozent.

Das paritätische Organ Ihres Vorsorgewerks hat die folgenden Zinssätze für die Altersguthaben sowie für die unterjährigen Austrittsleistungen festgelegt:

  • Verzinsung des Altersguthabens 2022: 0,9%
    Das Altersguthaben für das Jahr 2022 wird mit 0,9% verzinst. Den Entscheid über die Verzinsung des Altersguthabens für das Jahr 2023 fällt das paritätische Organ Ende 2023. Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund hat sich aufgrund der Unterdeckung von rund 3 Prozent und unter der Berücksichtigung von unsicheren Zukunftsaussichten für eine vorsichtige und nachhaltige Verzinsung entschieden. Sollten in Zukunft weitere Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation des Vorsorgewerkes nötig sein, wird das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund die Arbeitgebenden im Vorsorgewerk Bund in die Pflicht nehmen, den durch die Minderverzinsung geleisteten Beitrag der Arbeitnehmenden, an zukünftige Sanierungsmassnahmen anzurechnen.
  • Verzinsung der anderen Geschäftsvorfälle:
    Für das Jahr 2023 gelten die definitiven Zinssätze gemäss nachfolgender Tabelle.

     

Zinssätze 2023
Verzinsung bei der Berechnung der Austrittsleistung im laufenden Jahr 0.75%
Verzugszins bei Nachzahlung von Leistungen 2.00%
Zins bei Rückerstattung 1.00%
Verzugszins bei Rückerstattung 2.00%
Verzinsung eingebrachter Austrittsleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Januar nach Vollendung des 21. Altersjahres 0.75%
Verzinsung Austrittsleistung 1.00%
Verzugszins auf Austrittsleistungen 2.00%
Verzugszins bei Nachzahlung von Leistungen 2.00%
Zins bei Rücküberweisung von Austrittsleistungen 1.00%
Zinssätze früherer Jahre

Rechtliche Grundlagen

Paritätisches Organ

Jedes Vorsorgewerk hat ein eigenes paritätisches Organ. Es wirkt u.a. beim Abschluss des Anschlussvertrages mit und entscheidet über die Verwendung allfälliger Überschüsse.

Für die Amtsdauer vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 wurden folgende Personen für das paritätische Organ (PO) Bund ernannt:

 

Vertretung der Arbeitnehmenden
Name Arbeitgeber Funktion Kontakt
Etienne Bernard swissPersona Mitglied
Esther Bravin AGROSCOPE Mitglied
Christoph Freymond Bundesamt für Statistik Vizepräsident
Anja Schuler Bundesamt für Sport BASPO Mitglied
Bernd Talg Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Mitglied
Peter Winter Bundesamt für Rüstung armasuisse Mitglied
Vertretung der Arbeitgebenden
Name Arbeitgeber Funktion Kontakt
Therese Sägesser Parlamentsdienste Mitglied
Marco Terribilini Eidg. Personalamt EPA Mitglied
Marc Siegenthaler Generalsekretariat VBS Mitglied
Bettina Steffen Scheidl Bundesamt für Justiz Mitglied
Marianne Wannier Bundesamt für Strassen ASTRA Mitglied
Alain Zentner Eidg. Departement des Innern Generalsekretariat EDI Mitglied

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