Um die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod zu finanzieren, bezahlen die versicherten Personen und deren Arbeitgeber Beiträge auf den versicherten Verdienst. Die Sparbeiträge unterschieden sich nach Vorsorgeplan und Alter. Sie können zudem zusätzlich freiwillige Sparbeiträge leisten und so Ihr zukünftiges Altersguthaben verbessern. Je nach Vorsorgeplan können Sie zwischen mehreren Prozentvarianten für die freiwilligen Sparbeiträgen wählen.
Mein Vorsorgewerk bei PUBLICA
Das Vorsorgewerk ENSI
Beiträge für Vorsorgepläne
Alter | Sparbeitrag der angestellten Person | Sparbeitrag des Arbeitgebers | Altersgutschriften Total |
---|---|---|---|
22 - 34 | 6.35% | 7.05% | 13.40% |
35 - 44 | 8.10% | 9.05% | 17.15% |
45 - 54 | 11.35% | 14.75% | 26.10% |
55 - 65 | 14.90% | 18.70% | 33.60% |
66 - 70 | 6.35% | 6.40% | 12.75% |
Freiwilliger Sparbeitrag
Sie können zusätzlich zu den Sparbeiträgen freiwillige Sparbeiträge leisten. Es besteht die Wahl zwischen einem freiwilligen Sparbeitrag von 3 oder 6 Prozent. Melden Sie sich dafür bei Ihrer Personalabteilung.
Risikoprämie
PUBLICA erhebt für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität eine Risikoprämie in der Höhe von 2 Prozent des versicherten Verdienstes. Der Arbeitgeber bezahlt diese vollumfänglich.
Zinsen und Kennzahlen
Der Bundesrat legt jährlich den Mindestzinssatz für das Altersguthaben im BVG-Obligatorium fest. Für das Jahr 2022 beträgt der Mindestzinssatz 1 Prozent.
Das paritätische Organ Ihres Vorsorgewerks hat die folgenden Zinssätze für die Altersguthaben sowie für die unterjährigen Austrittsleistungen festgelegt:
- Verzinsung des Altersguthabens: Das Altersguthaben wurde für das Jahr 2022 mit 1,00% verzinst. Den Entscheid über die Verzinsung des Altersguthabens für das Jahr 2023 fällt das paritätische Organ Ende 2023.
- Verzinsung der anderen Geschäftsvorfälle: Für das Jahr 2023 gelten die definitiven Zinssätze gemäss nachfolgender Tabelle.
Zinssätze | 2023 |
---|---|
Verzinsung eingebrachte Austrittsleistungen und Einkäufe | 1.00% |
Unterjährige Geschäftsfälle | 1.00% |
Verzugszins bei Nachzahlung von Leistungen | 2.00% |
Zins bei Rückerstattung | 1.00% |
Verzugszins bei Rückerstattung | 2.00% |
Verzinsung eingebrachter Austrittsleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Januar nach Vollendung des 21. Altersjahres | 1.00% |
Verzinsung Austrittsleistung | 1.00% |
Verzugszins auf Austrittsleistungen | 2.00% |
Verzugszins bei Nachzahlung von Austrittsleistungen | 2.00% |
Zins bei Rücküberweisung von Austrittsleistungen | 1.00% |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Reglemente auf einen Blick:
Paritätisches Organ
Jedes Vorsorgewerk hat ein eigenes paritätisches Organ. Es wirkt u.a. beim Abschluss des Anschlussvertrages mit und entscheidet über die Verwendung allfälliger Überschüsse.
Für die Amtsdauer vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2024 wurden folgende Personen ernannt: