Nützliche Informationen für unsere Arbeitgebende
24.03.2026 - Bei der Meldung einer Pensionierung im Arbeitgebendenportal werden Sie unter anderem gefragt, ob sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der Überbrückungsrente beteiligt und falls ja welcher durchschnittliche Beschäftigungsgrad für die versicherte Person massgebend ist.
Diese Angaben haben direkte Auswirkungen auf die Überbrückungsrente:
Wir bitten Sie daher, diese Angaben sorgfältig und korrekt zu erfassen.
Erfolgt keine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers, kann der durchschnittliche Beschäftigungsgrad im Portal nicht erfasst werden. Die versicherte Person kann jedoch trotzdem eine Überbrückungsrente beantragen, welche in diesem Fall vollständig durch sie selbst finanziert wird. Für die Berechnung der Leistung kann es daher vorkommen, dass PUBLICA den durchschnittlichen Beschäftigungsgrad nachträglich beim Arbeitgeber anfragt. Auch in diesen Fällen ist es wichtig, den korrekten Wert zu erhalten, da dieser die Höhe der Überbrückungsrente direkt beeinflusst.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der korrekten Erfassung dieser Angaben.
01.12.2025 - Der Jahreswechsel 2025/2026 steht vor der Tür. Mit dieser News erhalten Sie wichtige Informationen zur Jahreslohnverarbeitung für Arbeitgebende ohne elektronische Schnittstelle.
18.01.2024 - Das bisherige Formular «Anmeldung Invalidenleistungen» wurde neu in zwei Formulare aufgeteilt. Wir bitten Sie das Formular für den Arbeitgeber auszufüllen und via Arbeitgebendenportal an PUBLICA zu übermitteln. Das Formular für die angestellte Person geben Sie an diese, mit der Bitte um Zustellung an PUBLICA, weiter.
04.08.2023 - PUBLICA ist eine Sammeleinrichtung mit mehreren Vorsorgewerken. Der konsolidierte Deckungsgrad der offenen Vorsorgewerke lag per Ende 2022 bei 96,1%. Dabei handelt es sich um eine Unterdeckung. Die paritätischen Organe und die Kassenkommission haben sich mit der Unterdeckung befasst.
04.04.2023 - Die Reform AHV 21 wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft und haben Einfluss auf die Vorsorge in der Pensionskasse. Wir informieren Sie gerne über bereits bekannte Umsetzungsthemen. Weitere Informationen zum Thema Reform AHV 21 werden folgen.
29.03.2023 - Ab sofort werden die Angaben des Arbeitgebers via Arbeitgebendenportal mitgeteilt. Das Formular für den Arbeitgeber muss nicht mehr ausgefüllt werden.
01.03.2023 - Mit der Einführung des neuen Arbeitgebendenportals per 1. März 2023 ändert auch der Prozess zur Meldung von Austritten und Anmeldungen für Altersleistungen. Dabei muss unterschieden werden, ob Sie bereits eine elektronische Schnittstelle vom Lohnsystem zu unserer Verwaltungssoftware PK/S haben oder nicht.
Unsere Mitarbeitenden vom Team Entwicklung unterstützen Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
