Was sie für Sie bedeutet

AHV-21-Reform

Das ordentliche Pensionsalter der Frauen (Referenzalter) wird aufgrund der AHV-21-Reform ab dem Jahrgang 1961 wie folgt angepasst:

JahrgangReferenzalter
196064 Jahre
196164 Jahre + 3 Monate
196264 Jahre + 6 Monate
196364 Jahre + 9 Monate
196465 Jahre

Die Finanzierung der neuen Überbrückungsrenten wird sich ab sofort an dem ab 1.1.2024 neu geltenden Referenzalter orientieren.

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