Mit Einkäufen erhöhen Sie Ihr persönliches Sparguthaben bei PUBLICA und verbessern Ihre Altersleistungen. Diese Einzahlungen können Sie als Abzüge bei den Steuern geltend machen. Sie sind unabhängig von einer allfälligen Einzahlung in die Säule 3a möglich.
Einkauf beim Eintritt in PUBLICA
Beim Eintritt in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ist die Einkaufshöhe des Einkaufes innerhalb der ersten 90 Tagen frei wählbar. Danach sind nur noch Einkäufe ab 2’000 Franken möglich. Auf myPublica - dem Versichertenportal von PUBLICA können Sie Ihre Einkaufsmöglichkeit einsehen und direkt einen Einkauf auf Ihr Alterssparguthaben durchführen.
Einkaufslücken erkennen und auffüllen
Prüfen Sie im Versichertenportal «myPublica» oder auf Ihrem Vorsorgeausweis, wie hoch Ihr Einkaufspotential ist und ob Sie eine Einkaufsmöglichkeit haben. Das Einkaufspotential ist, vereinfacht gesagt, die Differenz zwischen dem maximal möglichen Vorsorgeguthaben aufgrund Ihres Lohnes und dem aktuellen Vorsorgeguthaben.
Grenzen beim Einkauf
Wenn Sie noch einen Vorbezug für Wohneigentum (WEF) haben, müssen Sie diesen Vorbezug zuerst zurückzahlen. Erst dann können Sie einen Einkauf auf Ihr Alterssparguthaben machen. Weitere Informationen zu den reglementarischen Leistungen finden Sie im Vorsorgereglement Ihres Vorsorgewerkes.