Wurde Ihr Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber aufgelöst und sind Sie mindestens 58 Jahre alt, können Sie bei PUBLICA versichert bleiben, sofern Sie keine neue Anstellung und somit nicht an eine andere Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind.
In diesem Fall erfolgt keine Übertragung auf eine Freizügigkeitsstiftung.
Sie entscheiden zwischen zwei Varianten:
Variante 1: Nur Risikoversicherung
- Schutz bei Tod und Invalidität bleibt bestehen.
- Ihr vorhandenes Altersguthaben bleibt bei PUBLICA und wird weiterhin verzinst.
- Der Anspruch auf eine Altersrente bleibt erhalten.
- Mit zunehmendem Alter steigt der Umwandlungssatz.
- Es werden keine zusätzlichen Sparbeiträge geleistet.
Variante 2: Risiko und Sparen
- Zusätzlich zum Risikoschutz leisten Sie weiterhin Sparbeiträge.
- Ihr Altersguthaben wächst weiter an.
- Der Anspruch auf eine spätere Altersrente bleibt erhalten und erhöht sich entsprechend.
In beiden Varianten können Sie sich von der obligatorischen Risikoversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung befreien lassen.
Der zentrale Unterschied: Bei der Weiterführung nach Art. 47a bleibt der Rentenanspruch bestehen.