Früher in Pension
Wenn Sie vor Alter 65 (Männer) bzw. Alter 64 (Frauen) in Pension gehen, können Sie eine Überbrückungsrente beantragen.
Diese ist befristet, bis Sie das Referenzalter erreichen. Die Überbrückungsrente entspricht je nach Wunsch entweder der vollen oder halben maximalen AHV-Rente, gewichtet um den vom Arbeitgeber gemeldeten durchschnittlichen Beschäftigungsgrad. In den arbeitsrechtlichen Vorschriften wird festgelegt, wie die Finanzierung der Überbrückungsrente zwischen dem Arbeitgeber und der versicherten Person aufgeteilt wird. Sie als versicherte Person finanzieren Ihren Anteil wie folgt: