Früher in Pension

Überbrückungsrente

Wenn Sie vor Alter 65 (Männer) bzw. Alter 64 (Frauen) in Pension gehen, können Sie eine Überbrückungsrente beantragen.

Diese ist befristet, bis Sie das Referenzalter erreichen. Die Überbrückungsrente entspricht je nach Wunsch entweder der vollen oder halben maximalen AHV-Rente, gewichtet um den vom Arbeitgeber gemeldeten durchschnittlichen Beschäfti­gungsgrad. In den arbeitsrechtlichen Vorschriften wird festgelegt, wie die Finanzierung der Überbrückungsrente zwischen dem Arbeitgeber und der versicherten Person aufgeteilt wird. Sie als versicherte Person finanzieren Ihren Anteil wie folgt:

  • mit einer sofort beginnenden, lebenslänglichen Kürzung der Altersrente; oder
  • mit einer bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beginnenden, lebenslänglichen Kürzung der Altersrente; oder
  • mit einem Auskauf der Kürzung der Altersrente vor Altersrücktritt.

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