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Wenn der Dialog mit einem Ausschluss endet

PUBLICA sucht den Dialog mit Unternehmen, die gegen Schweizer Gesetze und internationale Konventionen verstossen. Verläuft der Dialog nicht erfolgreich, kommt es zum Ausschluss – wie das Beispiel von OFILM zeigt.

Hersteller von Smartphone-Komponenten OFILM ausgeschlossen

Zweimal im Jahr durchleuchten wir unser Anlageportfolio nach Unternehmen, die gegen Schweizer Gesetze und internationale Konventionen verstossen. Entdecken wir schwerwiegende und systematische Verletzungen, suchen wir den Dialog. Das Ziel dabei ist, dass das Unternehmen sein Verhalten verbessert. Dies war zum Beispiel im Jahr 2020 beim chinesischen Unternehmen OFILM der Fall. OFILM stellt unter anderem Smartphone-Komponenten her und wurde mit Zwangsarbeit bei der muslimischen Minderheit der Uigurinnen und Uiguren in China in Verbindung gebracht.

Daraufhin kontaktierte der Engagementpartner des SVVK-ASIR OFILM mehrere Male per E-Mail und Telefon. Leider ohne grossen Erfolg. Viele E-Mails blieben unbeantwortet und die Telefongespräche verliefen nicht zufriedenstellend. In der Zwischenzeit hatte ein bekanntes westliches Technologie-Unternehmen seine Vertragsbeziehung aufgrund von Bedenken wegen Zwangsarbeit gekündigt. Auch ein Schreiben an die Geschäftsführung und ein gemeinsamer Investorenbrief halfen nicht, einen Dialog mit OFILM zu etablieren. Wenn kein Dialog möglich ist, kann auch keine Verhaltensverbesserung erreicht werden. Deshalb hat der SVVK-ASIR 2021 das Unternehmen zum Ausschluss empfohlen. Dieser Empfehlung ist PUBLICA gefolgt.

Smartphone Komponenten

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