PUBLICA passt auch für Honorarbeziehende den Umwandlungssatz für Frauen an

Aufgrund der Reform AHV21 beginnt ab 1. Januar 2025 die schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Das heisst, Frauen werden das gleiche Referenzalter für die Pensionierung haben wie Männer, nämlich 65 Jahre. Aus diesem Grund passt PUBLICA auch für Honorarbeziehende den Umwandlungssatz der Frauen demjenigen der Männer an. Wir haben unsere versicherten Personen mit dem Newsletter vom Juni 2024 darüber informiert.

Für das Pensionierungsalter 63 und 64 wurden bisher für Frauen und Männer unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet. Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das Vorsorgeguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet wird.

Umwandlungssatz geltend ab 1. Januar 2025 für honorarbeziehende Personen

Alter Umwandlungssatz
63Männer und Frauen, ausser Frauen mit Jahrgang 1963 oder früher6,60%
63Frauen mit Jahrgang 1963 oder früher6,70%
64Männer und Frauen, ausser Frauen mit Jahrgang 1963 oder früher6,70%
64Frauen mit Jahrgang 1963 oder früher6,80%
65 6,80%
66 6,90%
67 7,00%
68 7,10%
69 7,20%
70 7,30%

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