Per 1. Januar 2027 führt PUBLICA das Duoprimat ein. Das bedeutet, dass wir die Risikoleistungen für Tod und Invalidität neu ausschliesslich auf Basis des versicherten Verdienstes berechnen. Altersleistungen berechnen wir wie bisher auf Basis des Altersguthabens. Die Umstellung bedeutet für die versicherten Personen generell gleich hohe oder höhere Risikoleistungen im Vergleich zu vorher.
Die Leistungen von PUBLICA tragen massgeblich dazu bei, dass die versicherten Personen im Alter den gewohnten Lebensstandard behalten können. Zudem sichern wir unsere versicherten Personen und ihre Angehörigen finanziell für den Fall ab, dass sie erwerbsunfähig werden oder sterben.
Mit dem Duoprimat wenden wir künftig zwei unterschiedliche Systeme an.
Die Vorsorgewerke Bund, ETH-Bereich, FINMA, IGE, METAS, PUBLICA (Geschäftsstelle), RAB, SNM und Swissmedic haben bereits beschlossen, das Duoprimat einzuführen.
Das Vorsorgewerk angeschlossene Organisationen wendet das Duoprimat seit längerer Zeit an.
Das Vorsorgewerk ENSI wird im Herbst 2026 entscheiden, ob es das Duoprimat einführt.
Für Leistungen bei Tod und Invalidität gilt ab 1. Januar 2027 das Leistungsprimat. Für Invaliden- und Hinterlassenenrenten gilt ausschliesslich der versicherte Verdienst als Berechnungsbasis.
Die Risikoleistungen hängen somit nur noch von Ihrem aktuellen versicherten Verdienst ab, nicht mehr von den einbezahlten Beträgen und von den Zinsen. Sie passen sich dadurch umgehend Ihrer aktuellen Situation an: Ändert sich Ihr Lohn, ändert sich auch die Höhe der Risikoleistungen.
Eine ganze Invalidenrente beträgt immer 60 Prozent des versicherten Verdienstes. Hinterlassenleistungen im Todesfall betragen immer 40 Prozent des versicherten Verdienstes. Diese Leistungen werden mit dem Risikobeitrag finanziert.
Die Invalidenrente bezahlen wir bis zum Referenzalter. Danach wandeln wir das weitergeführte Altersguthaben in eine Altersrente um, die im Beitragsprimat berechnet wird. Es kann daher sein, dass im Referenzalter die Höhe der Rente beim Wechsel von Invaliden- auf Altersrente tiefer ausfällt.
Das Altersguthaben einer versicherten Person kann höher sein als die Kosten für eine Hinterlassenenrente. Die Differenz erhalten die Hinterlassenen wie bisher als Todesfallkapital.
Der versicherte Verdienst entspricht dem Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbeitrages. Der Abzug entspricht bei PUBLICA 30 Prozent des Jahreslohnes bei Löhnen bis CHF 88’200 und darüber pauschal CHF 26'460 (unterer Grenzbetrag gemäss BVG). Mit dem Koordinationsbetrag wird berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) versichert ist.
Für die Honorarbeziehenden des Vorsorgewerks Bund gilt für die Risikoleistungen Tod und Invalidität weiterhin das Beitragsprimat.
Für Altersrenten wenden wir weiterhin das Beitragsprimat an. Die Leistungen bei der Pensionierung berechnen wir anhand des Altersguthabens. Ihr eingebrachtes Guthaben von früheren Arbeitgebern, Ihr Vorsorgeplan, allfällige Vorbezüge für Wohneigentum, Ihre Einkäufe und Ihre freiwilligen Sparbeiträge beeinflussen Ihr individuelles Altersguthaben. Mit dem Umwandlungssatz wandelt PUBLICA dieses Altersguthaben in eine Rente um.
Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die 2026 entstehen, berechnen wir noch im Beitragsprimat. Also auf Basis des Altersguthabens, das PUBLICA für den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung auf Basis Ihres versicherten Verdienstes, der Sparbeiträge und der Zinsen errechnet.
Der genaue Zeitpunkt eines Einkaufs ist nur dann relevant, falls Sie im Jahr 2026 sterben oder invalid werden.
Wie sieht es bei Vorbezügen für Wohneigentum (WEF) aus? Auf Invalidenleistungen im Leistungsprimat, also ab dem 1. Januar 2027, haben WEF-Vorbezüge und -Rückzahlungen keinen Einfluss, jedoch auf die spätere Altersrente.
Die Einführung des Duoprimats hat keine Auswirkungen auf bereits laufende Invaliden- oder Hinterlassenenrenten. Die neuen Regeln gelten für Todesfälle und Invaliditätsfälle ab dem 1. Januar 2027.
Das revidierte Bundespersonalgesetz erlaubt ab 1. Januar 2027, Risikoleistungen im Leistungsprimat anzubieten. Bisher war das gesetzlich nicht möglich. Wir nutzen diese neue Möglichkeit, um die versicherten Personen gegen die finanziellen Folgen von Tod und Invalidität besser abzusichern.
Im Versichertenportal myPublica können Sie simulieren, wie sich Einkäufe und freiwillige Sparbeiträge auswirken. Sie können auch einen Vorsorgeausweis erstellen, auf dem Sie Ihre Risikoleistungen sehen.
Die Daten und Simulationsergebnisse im Versichertenportal myPublica bzw. auf Ihrem Vorsorgeausweis basieren noch auf dem bis Ende 2026 gültigen Reglement. Die neuen Leistungen werden ab dem Jahr 2027 sichtbar sein.