Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanzieren: Vorbezug oder Verpfändung?

Der Traum vom Eigenheim ist für viele ein zentrales Lebensziel. Doch oft stellt sich die Frage: Wie lässt sich das finanzieren? Eine Möglichkeit ist der Einsatz von Pensionskassengeldern. Dabei stehen zwei Wege offen: Vorbezug oder Verpfändung. Beide Varianten sind möglich, haben aber sehr unterschiedliche Folgen für Ihre Altersvorsorge, Steuern und finanzielle Flexibilität.

Was ist erlaubt?

Pensionskassengelder dürfen nur für selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie allein oder mit Ihrer Ehepartnerin beziehungsweise Ihrem Ehepartner Eigentümer sind.

Nicht erlaubt für einen Vorbezug oder eine Verpfändung sind unter anderem:

  • Ferien- oder Zweitwohnungen
  • Grundstücke ohne Bauabsicht

Erlaubt für einen Vorbezug oder eine Verpfändung sind:

  • Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Rückzahlung von Hypotheken von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft
  • Investitionen in werterhaltende oder wertvermehrende Massnahmen

Die zwei Möglichkeiten im Überblick

Der Vorbezug: mehr Eigenkapital, weniger Rente

Beim Vorbezug wird ein Teil Ihres Pensionskassenguthabens direkt ausbezahlt, zum Beispiel um den Kaufpreis zu finanzieren oder eine Hypothek zu erhalten. Das Geld geht dabei nicht an Sie persönlich, sondern direkt an den Verkäufer oder an die Bank.

Wichtige Punkte:

  • Ihre Altersrente wird dauerhaft reduziert, wenn den Vorbezug nicht zurückbezahlt wird.
  • Auch Leistungen bei Invalidität und Tod können sinken.
  • Es fällt eine Kapitalauszahlungssteuer auf dem Vorbezug an (zu reduziertem Satz, separat vom Einkommen).
  • Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind erst nach vollständiger Rückzahlung des Vorbezugs wieder möglich.
  • Rückzahlungen sind ab CHF 10’000 jederzeit möglich.
  • Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre erlaubt.

Die Verpfändung: weniger Eigenkapital, volle Vorsorge

Bei der Verpfändung bleibt Ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorge, dient aber der Bank als Garantie für ein Hypothekardarlehen. Da das Vermögen in der Pensionskasse verbleibt, erhöht die Verpfändung im Vergleich zum Vorbezug die Hypothek und erschwert die Tragbarkeit.

Wichtige Punkte:

  • Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen bleiben voll erhalten.
  • Steuerlich begünstigte Einkäufe bleiben jederzeit möglich

Vorbezug oder Verpfändung: der direkte Vergleich

KriteriumVorbezugVerpfändung
Altersrentewird reduziertbleibt unverändert
LiquiditätGeld verlässt die Pensionskassebleibt in der Pensionskasse
SteuernKapitalauszahlungssteuerKeine Kapitalauszahlungssteuer
Einkauf in der Pensionskasseerst nach Rückzahlung möglichjederzeit möglich
 Vorbezug reduziert die HypothekGrössere Hypothek nötig

Gut abwägen, bevor Sie entscheiden

Der Einsatz von Pensionskassengeldern fürs Eigenheim eröffnet Chancen, birgt aber auch Risiken. Ein Vorbezug erhöht Ihre sofortige Liquidität, reduziert aber Ihre Altersleistungen. Die Verpfändung erlaubt eine höhere Belehnung der Immobilie oder führt zu besseren Konditionen für die Hypothek, erhält dabei aber die Vorsorgeleistungen der Pensionskasse. 

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