Was ist erlaubt?
Pensionskassengelder dürfen nur für selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie allein oder mit Ihrer Ehepartnerin beziehungsweise Ihrem Ehepartner Eigentümer sind.
Nicht erlaubt für einen Vorbezug oder eine Verpfändung sind unter anderem:
- Ferien- oder Zweitwohnungen
- Grundstücke ohne Bauabsicht
Erlaubt für einen Vorbezug oder eine Verpfändung sind:
- Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
- Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum
- Rückzahlung von Hypotheken von selbstgenutztem Wohneigentum
- Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft
- Investitionen in werterhaltende oder wertvermehrende Massnahmen
Die zwei Möglichkeiten im Überblick
Der Vorbezug: mehr Eigenkapital, weniger Rente
Beim Vorbezug wird ein Teil Ihres Pensionskassenguthabens direkt ausbezahlt, zum Beispiel um den Kaufpreis zu finanzieren oder eine Hypothek zu erhalten. Das Geld geht dabei nicht an Sie persönlich, sondern direkt an den Verkäufer oder an die Bank.
Wichtige Punkte:
- Ihre Altersrente wird dauerhaft reduziert, wenn den Vorbezug nicht zurückbezahlt wird.
- Auch Leistungen bei Invalidität und Tod können sinken.
- Es fällt eine Kapitalauszahlungssteuer auf dem Vorbezug an (zu reduziertem Satz, separat vom Einkommen).
- Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind erst nach vollständiger Rückzahlung des Vorbezugs wieder möglich.
- Rückzahlungen sind ab CHF 10’000 jederzeit möglich.
- Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre erlaubt.
Die Verpfändung: weniger Eigenkapital, volle Vorsorge
Bei der Verpfändung bleibt Ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorge, dient aber der Bank als Garantie für ein Hypothekardarlehen. Da das Vermögen in der Pensionskasse verbleibt, erhöht die Verpfändung im Vergleich zum Vorbezug die Hypothek und erschwert die Tragbarkeit.
Wichtige Punkte:
- Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen bleiben voll erhalten.
- Steuerlich begünstigte Einkäufe bleiben jederzeit möglich
Vorbezug oder Verpfändung: der direkte Vergleich
| Kriterium | Vorbezug | Verpfändung |
| Altersrente | wird reduziert | bleibt unverändert |
| Liquidität | Geld verlässt die Pensionskasse | bleibt in der Pensionskasse |
| Steuern | Kapitalauszahlungssteuer | Keine Kapitalauszahlungssteuer |
| Einkauf in der Pensionskasse | erst nach Rückzahlung möglich | jederzeit möglich |
| Vorbezug reduziert die Hypothek | Grössere Hypothek nötig |
Gut abwägen, bevor Sie entscheiden
Der Einsatz von Pensionskassengeldern fürs Eigenheim eröffnet Chancen, birgt aber auch Risiken. Ein Vorbezug erhöht Ihre sofortige Liquidität, reduziert aber Ihre Altersleistungen. Die Verpfändung erlaubt eine höhere Belehnung der Immobilie oder führt zu besseren Konditionen für die Hypothek, erhält dabei aber die Vorsorgeleistungen der Pensionskasse.
Unsere Vorsorgeberaterinnen und Vorsorgeberater sind bei Fragen gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne.