Nutzungsbestimmungen für die Onlineportale
der Pensionskasse des Bundes PUBLICA
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Geltungsbereich
Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen regeln die Nutzung und Verwaltung der von PUBLICA unterhaltenen Portale
- Versichertenportal myPublica
- Rentenbeziehendenportal myPublica
- Arbeitgebendenportal
- Gremienportal
Sie gelten für alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer (Nutzende), die die Dienstleistungen der genannten Portale in Anspruch nehmen.
Allgemeines
- Die Ziffern 2 – 10 enthalten die die für alle genannten Portale geltenden Bestimmungen.
- Die Ziffern 11 – 14 enthalten die portalspezifischen Bestimmungen.
- Weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite publica.ch ersichtlich.
- Die Nutzung der genannten Portale ist für die Nutzenden unentgeltlich.
- Der Standort der Server, auf welchen die Portale betrieben werden und auf welchen die Datenspeicherung erfolgt, befinden sich in der Schweiz.
- Im Falle von Streitigkeiten ist die deutsche Version dieses Dokuments massgeblich.
Pflichten und Verantwortung von PUBLICA
Wie sicher sind die Portale?
- Die Portale erfüllen die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsanforderungen.
- Die Kommunikation erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung. Der Zugang erfolgt über eine moderne, passwortlose Zwei-Faktor-Authentifizierung – z. B. mit biometrischen Merkmalen (Face ID, Fingerabdruck) oder einem physischen Sicherheitsschlüssel (FIDO).
Wie steht es mit dem Datenschutz?
- PUBLICA ergreift alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, um die in den Portalen zur Verfügung gestellten Daten vor unberechtigten Zugriffen oder anderen rechtlich nicht zulässigen Datenbearbeitungen zu schützen.
- PUBLICA erfüllt die Aufgaben gemäss PUBLICA-Gesetz und bearbeitet Personendaten zum Zweck der Durchführung der beruflichen Vorsorge. Sofern nicht anders vorgesehen, behandelt PUBLICA nicht allgemein bekannte Informationen, welche ihr im Rahmen der Portale zugänglich werden, vertraulich. Betreffend Datenschutz gelten die Datenschutzvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40), des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) und den entsprechenden Verordnungen.
- Weitere Bestimmungen zum Datenschutz (Aufbewahrungsfrist und Kategorien von Daten) werden in Ziffer 9 ausgeführt.
Mit welchen Browsern und Betriebssystemen funktionieren die Portale?
PUBLICA testet die Leistungen mit den gängigsten Browsern und Betriebssystemen in der jeweils aktuellsten Version. PUBLICA kann nicht gewährleisten, dass die Portale mit allen Browsern und Betriebssystemen funktionieren.
Stehen die Portale rund um die Uhr zur Verfügung?
- PUBLICA setzt alles daran, den Nutzenden die genannten Portale jederzeit funktionsfähig zur Verfügung zu stellen, ohne jedoch dafür eine Garantie übernehmen zu können. Über bevorstehende Wartungsarbeiten oder geplante System-Unterbrüche werden die Nutzenden informiert.
- Unterbrechungen und Probleme, insbesondere soweit sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen, behebt PUBLICA so schnell wie möglich. PUBLICA legt den Zeitpunkt der Fehlerbehebung ohne Rücksprache mit den Nutzenden fest. Abhängig von der Dauer einer Unterbrechung und der Komplexität des Problems informiert PUBLICA die Nutzenden auf der Webseite publica.ch.
Wofür kann PUBLICA keine Verantwortung übernehmen?
- Für Risiken im Zusammenhang mit der über das BIT laufenden Autorisierung bei der Registrierung oder Anmeldung.
- Für Schäden, die
- infolge missbräuchlicher Nutzung - einschliesslich der Verletzung der vorliegenden Nutzungsbestimmungen - durch die Nutzenden oder durch Dritte entstehen;
- auf eine unsachgemässe oder vorschriftswidrige Benutzung der Portale, insbesondere auf eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch die Nutzenden oder durch Dritte, zurückzuführen sind;
- den Nutzenden infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Unterbrüchen, Störungen
oder fehlerhaften Daten entstehen; - infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Überlastung, Unterbrüchen (einschliesslich systembedingter Wartungsarbeiten), Störungen sowie rechtswidrigen Eingriffen oder mutwilliger Blockierung der Telekommunikationseinrichtungen und Netze oder wegen anderer Mängel seitens der Telekommunikationseinrichtungs- oder Netzbetreibenden entstehen;
- infolge von Sperrung von Zugängen oder Portalen gemäss Ziffer 7 entstehen.
- Trotz eines angemessenen Schutzes, trotz raschen Reagierens auf entsprechende Hinweise und trotz regelmässiger Prüfung und Ergreifens von Massnahmen kann PUBLICA
- nicht ausschliessen, dass die Portale und damit zusammenhängende Webanwendungen zu missbräuchlichen Zwecken genutzt werden könnten;
- keine Garantie dafür übernehmen, dass die Portale vor Angriffen sicher sind (bspw. Hacker, Viren, etc.);
- nicht gewährleisten, dass Daten bei der Übermittlung nicht durch Dritte abgefangen oder veröffentlicht werden können und dass insoweit der Geheimnisschutz sichergestellt ist;
- nicht gewährleisten, dass E-Mails mit der Absenderadresse von PUBLICA auch wirklich von PUBLICA versandt wurden oder dass die von PUBLICA versandten E-Mails unverfälscht, rechtzeitig und beim richtigen Empfänger eintreffen. Dasselbe gilt für Inhalte oder Funktionsweisen fremder Webseiten, die über einen Hyperlink erreichbar sind.
Wann haftet PUBLICA?
Im Falle von Ansprüchen und unabhängig von ihrem Rechtsgrund haftet PUBLICA nur für Schäden, die im Namen von PUBLICA ausführende Mitarbeitende grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
PUBLICA schliesst die Haftung für Hilfspersonen und Beauftragte, soweit gesetzlich zulässig, aus. Auch die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Pflichten und Verantwortung der Nutzenden
Was haben die Nutzenden zu beachten?
- Die Nutzenden müssen sowohl bei der Registrierung als auch bei der Nutzung des Portals vollständige und wahrheitsgemässe Angaben machen.
- Alle Angaben müssen korrekt und aktuell gehalten werden.
- Deshalb müssen Änderungen betreffend die Zugangsberechtigung wie beispielsweise
- Austritt aus PUBLICA;
- Austritt aus einem Gremium;
- Wechsel des Vorsorgewerks;
- Wechsel der zugangsberechtigten Personen
- PUBLICA zeitnah, schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet mitgeteilt werden. Portalspezifische Bedingungen sind vorbehalten.
Das Vorgehen dafür ist auf der Webseite (publica.ch) ersichtlich. - Die Nutzenden dürfen das Portal nur bestimmungsgemäss benutzen.
- Die Nutzenden müssen
- die Rechte Dritter wahren;
- ihre Daten vor der Übermittlung auf Korrektheit prüfen;
- ihre IT-Infrastruktur und die für die Nutzung des Portals benutzten Endgeräte vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch durch Dritte schützen;
- ihre Legitimationsmittel geheim halten, sie sicher verwalten und sie vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte schützen.
- Bestehen Zweifel, ob eine E-Mail tatsächlich von PUBLICA verschickt wurde, ist diese erst zu öffnen bzw. den darin enthaltenen Anweisungen erst Folge zu leisten, wenn nach Rücksprache mit PUBLICA feststeht, dass PUBLICA die Absenderin ist.
- Erkennen die Nutzenden einen Fehler (z. B. einen unbefugten Zugriff Dritter) in der Nutzung, ist er PUBLICA umgehend zu melden. Sollten Nutzende aufgrund eines Fehlers Einblick in vertrauliche und gesetzlich geschützte Informationen erhalten, ist jede Art der Verbreitung, Vervielfältigung oder anderweitige Benützung zu unterlassen.
Wofür haben die Nutzenden zu sorgen?
- Die Nutzenden sind verantwortlich für
- den technischen Zugang zu den Portalen (Hard- und Software, Browser, Internetprovider).
Die Vermittlung des technischen Zugangs, insbesondere die Benutzung des Internets bildet nicht Gegenstand dieser Nutzungsbestimmungen; - jede Benutzung der Zugänge in ihrem Einflussbereich sowie für den Inhalt der übermittelten Informationen.
- Die Nutzenden werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass
- Benutzername, Passwort und Legitimationsmittel zum Portal geheim zu halten, sicher aufzubewahren, nicht weiterzugeben und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen sind;
- Informationen, die aus den Portalen aufgerufen und gelesen werden, durch den Browser in einem Zwischenspeicher (=Cache) des benutzten Computers abgelegt werden.
- So gespeicherte Daten können von allen Personen, die diesen PC benutzen, gelesen werden, sofern der Cache nicht geleert wird.
- Die Leerung des Cache ist browserabhängig und den browserspezifischen Dokumentationen zu entnehmen.
- Ungenügende Sicherheitsvorkehrungen können auf dem oder den Endgeräten der Nutzenden unberechtigte Zugriffe auf die Daten sowohl der Nutzenden als auch bei PUBLICA ermöglichen oder erleichtern.
Authentifizierung und Zugangsdaten
Wie erhalten die Nutzenden Zugang zu einem oder mehreren Portalen?
Voraussetzung:
- Die Authentifizierung für die Portale erfolgt via CH-LOGIN (bis voraussichtlich Ende 2025) bzw. AGOV (Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden). AGOV ersetzt das CH-LOGIN der Bundesverwaltung und wird vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) als Identity Provider (IdP) betrieben und vom Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (BK DTI) geführt. Für die datenschutzrechtliche Bestimmungen wird auf die Webseite agov.admin.ch verwiesen. Im Arbeitgebendenportal kann die Authentifizierung auch via FED-LOGIN erfolgen.
- PUBLICA behält sich vor, ohne Rücksprache mit den Nutzenden den IdP zu wechseln oder die Funktion des IdP selber zu übernehmen.
- Die Nutzenden benötigen eine vom IdP ausgestellt Zugangsidentität.
Zugang und Zugangsaktivierung
Wie erhalten die Nutzenden den Zugang zu einem oder mehreren Portalen?
Zugang:
- Zugang zu den Portalen erhalten diejenigen Personen, die zur Nutzung eines oder mehrerer Portale berechtigt sind.
- Die Zugangsaktivierung erfolgt mittels Einladungsprozess. Die Aktivierungsdaten werden im Einladungsschreiben übermittelt.
- Die Zugangsberechtigung ist persönlich und unübertragbar. Die portalspezifischen Bestimmungen (ab Ziff. 11) können vorsehen, dass weiteren Personen ein Zugangsrecht erteilt werden kann.
Ausschluss von der Benutzung
Wer kann eine Sperrung veranlassen?
Sperrung auf Verlangen der Nutzenden
- Liegen den Nutzenden Hinweise dafür vor, dass unberechtigte Personen Zugang zum Portal erlangt haben oder erlangen könnten, ist dieser Umstand PUBLICA umgehend zu melden. Bis eine durch Nutzende bei PUBLICA in Auftrag gegebene Sperrung erfolgen kann, tragen die Nutzenden die volle Verantwortung für allfällige Schäden, die sich aus dem unberechtigten Zugang zum Portal ergeben.
- Kontaktstelle für die Veranlassung einer Sperrung
Die Kontaktdaten für Sperrungen durch PUBLICA sind auf dem Portal oder alternativ auf der Webseite publica.ch zu finden.
Sperrung durch PUBLICA
- Stellen PUBLICA oder die von ihr beauftragten Systembetreibenden Sicherheitsrisiken oder andere Unregelmässigkeiten bei der Nutzung eines oder mehrerer Portale fest, kann PUBLICA jederzeit einzelne Zugänge, einzelne oder alle Portale vorübergehend und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren.
- Eine Sperrung kann insbesondere erfolgen, wenn:
- Nutzende die Nutzungsbestimmungen nicht einhalten;
- die Zugangslegitimation missbräuchlich benutzt oder verbreitet wird oder
- eine Gefährdung durch Schadsoftware festgestellt wird.
Zustimmung zu den Nutzungsbestimmungen und deren Änderungen
Wo finden die Nutzenden die Nutzungsbestimmungen?
Die rechtsverbindlichen Nutzungsbestimmungen sind einsehbar unter publica.ch.
Muss man den Nutzungsbestimmungen zustimmen?
- Nutzende, die ein Portal nutzen wollen, müssen den vorliegenden Nutzungsbestimmungen durch Bestätigung in der Checkbox zustimmen.
- Ohne Zustimmung gibt es keinen Zugang zu den Portalen.
- Die Bestätigung gilt auch für die allfällige Aktivierung für weitere Portale und deren Nutzung.
Was geschieht bei Änderungen der Nutzungsbestimmungen?
PUBLICA behält sich vor, die Nutzungsbestimmungen bei Bedarf zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzenden online beim nächsten Einloggen informiert.
Muss man geänderten Nutzungsbestimmungen auch zustimmen?
- Auch geänderten Nutzungsbestimmungen muss durch Bestätigung in der Checkbox zugestimmt werden.
- Wird die Zustimmung verweigert, führt dies automatisch zur sofortigen Auflösung der Zugangsberechtigung zu allen Portalen.
- Darauf wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
Datenschutz
Daten zum Benutzerverhalten
PUBLICA bearbeitet Daten zur Optimierung der Benutzererfahrung und dem Benutzerverhalten (wie beispielsweise Suchbegriffe, Zugriffe, Surfverhalten, oder ähnliches.). Diese Daten werden verwendet, um die Portallösungen benutzerfreundlicher zu gestalten und das Web-Erlebnis kontinuierlich zu verbessern.
Beim Aufrufen der Portallösungen erhebt PUBLICA automatisch bestimmte Informationen zur Nutzung.
- die anonymisierte IP-Adresse des verwendeten Endgerätes;
- die Identifikationsdaten des verwendeten Browsers (bspw. Edge, Firefox etc.);
- das Betriebssystem des verwendeten Computers (bspw. Windows 10, Mac OSX, Android etc.);
- die Menge der übertragenen Daten (wie viele Daten wurden von der Webseite geladen);
- der Name des Internet Service Providers (beispielsweise Swisscom, UPC, Sunrise etc.);
- das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs sowie
- technische Zugriffsdaten, wie etwa der Name und die URL einer verweisenden PUBLICA-Webseite, der Zeitpunkt des Aufrufs über einen Link sowie gegebenenfalls der verwendete Suchbegriff, wenn der Zugriff über eine Suchmaschine erfolgte
PUBLICA beschränkt sich auf die Erfassung jener Daten, die notwendig sind, um den Nutzenden funktionsfähige Portale sowie nutzerfreundliche Inhalte und Leistungen anbieten zu können. Die erhobenen Daten lassen für PUBLICA keine Rückschlüsse auf die Person zu und werden in aggregierter Form zwei Jahre aufbewahrt.
- Logfiles
Beim Zugriff auf Webseiten und Portale von PUBLICA werden folgende Daten in Logfiles gespeichert: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und übertragene Informationen zum verwendeten Gerät inkl. Betriebssystem und Browser. Diese Daten werden mit Analyse-Werkzeugen ausgewertet. PUBLICA bezweckt damit die laufende Verbesserung der Kommunikation sowie die Überwachung des Betriebs. - Webanalyse
Für die nicht personenbezogene Webanalyse verwendet PUBLICA die Softwarelösung Matomo. Der Betrieb von Matomo erfolgt durch die Ops One AG in Zürich. Verwendet werden Managed Server bei der Firma Metanet AG in der Schweiz. Das Tracking mittels JavaScript und Pixel, nur innerhalb der Domain publica.ch, steht vollständig unter der Kontrolle von PUBLICA. Alle Daten bleiben in der Schweiz. Die gewonnenen Daten werden ausschliesslich für die Webanalyse genutzt, sie werden nicht für andere Zwecke weitergegeben und werden nicht mit anderen Datensätzen zusammengeführt. - Cookies
Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Computer der Nutzenden abgelegt werden. PUBLICA verwendet Cookies auf ihren Portalen, um die Portal-Nutzung zu ermöglichen (Session-Cookies) oder zu verbessern (Webanalyse). Die Session-Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder gelöscht. Andere Cookies verbleiben auf dem Gerät und ermöglichen die Wiedererkennung der Nutzenden beim nächsten Besuch (sogenannte langlebige Cookies).
Wird die Speicherung von Session-Cookies im Browser der Nutzenden verhindert, ist die Nutzung der Portale nicht möglich.
Personendaten und Aufbewahrungsfrist
PUBLICA erhebt die folgenden Personendaten, die von den Nutzenden selbst zur Verfügung gestellt werden:
- Name, Vorname
- Adresse
- AHV-Nummer
- Familienangehörige
- Nationalität / Heimatort
- Finanzielle Situation
- Sprachen
- Vermögen / Kapital
- Arbeitgeber
- Beschäftigungsgrad
- Geburtsdatum
- Mögliche Invalidität
Die im Portal gespeicherten Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben verlangen, insbesondere
- den bundesrechtlichen Vorschriften über die Bearbeitung von Personendaten bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG, Art. 57i - 57q [SR 172.010] und Randdatenverordnung [SR 172.010.442]);
- dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2, SR 831.441.1, Art. 27j). PUBLICA ist nicht verpflichtet, davon nicht betroffene Inhalte aufzubewahren.
PUBLICA definiert unabhängig von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, wie lange Dokumente im Portal verfügbar sind.
Kontaktformular
Auf den Portallösungen von PUBLICA steht ein Kontaktformular zur Verfügung, das für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Werden dabei Angaben in der Eingabemaske gemacht und versendet, werden diese zusammen mit technischen Informationen wie der IP-Adresse und dem Zeitpunkt des Versands an PUBLICA übermittelt und gespeichert.
Die Daten, die über das Kontaktformular übermittelt werden, sind verschlüsselt. Die Nutzung des Formulars ist freiwillig. Daten werden nur dann übermittelt, wenn das Formular verwendet wird. Die angegebenen Informationen nutzt PUBLICA zur Bearbeitung der Anfrage und für mögliche Anschlussfragen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern.
II. PORTALSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
Versichertenportal myPublica
Welche Informationen stehen auf dem Versichertenportal myPublica zur Verfügung?
- Mit dem Versichertenportal myPublica werden den bei PUBLICA versicherten Personen Informationen zu ihrem Versichertenverhältnis zur Verfügung gestellt.
- Nach erfolgter Registrierung und für die Dauer der Registrierung erfolgt die gestützt auf Artikel 86b BVG jährlich den versicherten Personen zu vermittelnden Informationen nur noch online. Dies betrifft:
- den Vorsorgeausweis;
- die Informationen über die Organisation und die Finanzierung
(Kennzahlen zu PUBLICA, zu meinem Vorsorgewerk, zu den Vermögensanlagen); - die Mitglieder der Kassenkommission.
Enthält das Versichertenportal myPublica weitere Angebote?
- Darüber hinaus bietet das Portal folgende Leistungen an:
- tagesaktuelle Vorsorgekontodaten
(Stand Altersguthaben, Austrittsleistung, bestehendes Einkaufpotenzial); - Simulationsmöglichkeiten (Einkauf, Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum, Scheidung) mit Darstellung auf die Höhe des Leistungsanspruchs (Austrittsleistung, Alters-, Hinterlassenen- bzw. Invalidenrente);
- Zustellung von Offerten für einen Einkauf und, nach Einkaufentscheid, der Rechnung sowie der Bestätigung nach eingegangener Einzahlung.
- PUBLICA behält sich vor, die Angebote im Versichertenportal myPublica entsprechend den Bedürfnissen der Nutzenden weiterzuentwickeln.
Rentenbeziehendenportal myPublica
Welche Informationen stehen auf dem Rentenbeziehendenportal myPublica zur Verfügung?
- Auf dem Rentenbeziehendenportal myPublica stehen Personen, die eine Alters- oder Invalidenrente beziehen, folgende Funktionen zur Verfügung:
- Bescheinigungen zum Herunterladen (Download)
- Rentenbescheinigung
- Steuerbescheinigung
- Online-Zustellung der bestätigten Lebensbescheinigung an PUBLICA (Upload)
- Online-Meldungen betreffend
- Zahlungskoordinaten (Konto, auf das die Rente überwiesen wird)
- Kontaktdaten
- Zivilstandsänderungen
- PUBLICA behält sich vor, die Angebote im Rentenbeziehendenportal entsprechend den Bedürfnissen der Nutzenden weiter zu entwickeln.
Arbeitgebendenportal
Inhalt des Arbeitgebendenportals (AG-Portal)
- Ausschliesslich über das AG-Portal ermöglicht PUBLICA den angeschlossenen Arbeitgebenden Zugang zu folgenden Informationen bzw. Leistungen:
- Beitragsfiles pro versicherte Person;
- Fakturadetails (Einzelposten der Beitragsrechnungen).
- PUBLICA kann die Leistungen für den Datenaustausch jederzeit erweitern.
- PUBLICA behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Rücksprache mit angeschlossenen Arbeitgebenden Abläufe des AG-Portals zu unterbrechen oder dessen Struktur, Inhalt oder Funktionalitäten zu verändern.
Zusätzliche Zugangsberechtigungen für Dienste und Beauftragte
- Die angeschlossenen Arbeitgebenden
- können die Versicherten-Verwaltung an interne Dienste (Dienste) übertragen oder Dritte damit beauftragen (Beauftragte);
- haben jegliche Änderungen betreffend die Zugangsberechtigung (bspw.Eintritte, Austritte, interne Wechsel) der zugangsberechtigten Mitarbeitenden der Dienste oder Beauftragten zeitnah, via Selbstadministration vorzunehmen. Bei Bedarf muss eine schrifliche Mitteilung an PUBLICA erfolgen. Das Vorgehen ist auf der Webseite (publica.ch) ersichtlich;
- sind gegenüber PUBLICA für jede Benutzung der Zugänge sowie für den Inhalt der Informationen, die sie übermitteln oder bearbeiten lassen, verantwortlich.
Verantwortung der angeschlossenen Arbeitgebenden, Dienste und Beauftragten
- Die angeschlossenen Arbeitgebenden tragen die Verantwortung dafür, dass die Dienste und die Beauftragten diese Nutzungsbestimmungen befolgen.
- PUBLICA anerkennt Nutzende, die sich mit gültigen Legitimationsmitteln den Zugang zum AG-Portal verschaffen, als durch die angeschlossenen Arbeitgebenden zur Nutzung berechtigt. Transaktionen solcher Nutzenden und der damit übermittelten Daten gelten für PUBLICA als von den angeschlossenen Arbeitgebenden autorisiert, korrekt und rechtsverbindlich.
Registrierung, Anmeldung, Zugangsidentifikation für Dienste und Beauftragte
Alle von den angeschlossenen Arbeitgebenden PUBLICA als zugangsberechtigt genannten Personen erhalten persönliche, unübertragbare Zugangsinformationen.
Kenntnisnahme der Nutzungsbestimmungen durch Dienste und Beauftragte
- Die Mitarbeitenden der Dienste und die Beauftragten haben die Nutzungsbestimmungen (Ziff. 1– 10 und 13) zu befolgen.
- Die Mitarbeitenden der Dienste bzw. die Beauftragten, welche das AG-Portal nutzen, haben die vorliegenden Nutzungsbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und die Kenntnisnahme gegenüber PUBLICA zu bestätigen.
- Dasselbe gilt für die Änderungen der Nutzungsbestimmungen, es sei denn, der angeschlossene Arbeitgeber oder die angeschlossene Arbeitgeberin habe der Änderung der Nutzungsbestimmung widersprochen. Mit diesem Widerspruch werden auch die Zugangsberechtigungen der Mitarbeitenden der Dienste und der Beauftragten des betreffenden Arbeitgebers oder der betreffenden Arbeitgeberin automatisch aufgelöst.
Datenschutz
PUBLICA bearbeitet die von den angeschlossenen Arbeitgebenden gemeldeten Personendaten ausschliesslich im Zusammenhang mit der Umsetzung der beruflichen Vorsorge gemäss Anschlussvertrag.
Gremienportal
Inhalt des Gremienportals
- Ausschliesslich über das Gremienportal ermöglicht PUBLICA den Mitgliedern der Kassenkommission und ihrer Ausschüsse, den Mitgliedern der paritätischen Organe der Vorsorgewerke, den Präsidien der paritätischen Organe der Vorsorgewerke sowie den Mitgliedern der Delegiertenversammlung Zugang zu Informationen bzw. Leistungen zu denjenigen Leistungen desjenigen Teils des Gremienportals, für den sie die Zugangsberechtigung erhalten haben.
- PUBLICA kann das Informationsangebot jederzeit ändern.
- PUBLICA behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Rücksprache mit den Mitgliedern der Gremien die Struktur, den Inhalt oder die Funktionalitäten des Gremienportals zu verändern.
Kassenkommission und ihre Ausschüsse
- Sitzungsunterlagen;
- Dokumente im Zusammenhang mit Beschlüssen des obersten Organs;
- periodische Berichterstattungen (bspw. des Investment-Controllers);
- Strategische Dokumente und Kassenkommissionsreglemente
- Administratives.
Präsidien der paritätischen Organe
Paritätische Organe
- periodische Berichterstattungen;
- weitere Unterlagen, abhängig vom jeweiligen Vorsorgewerk.
Delegiertenversammlung
- Sitzungsunterlagen;
- DV-Reglemente und weitere rechtliche Grundlagen.
Zusätzliche Zugangsberechtigungen (Kassenkommission)
- Die Mitglieder der Kassenkommission und ihrer Ausschüsse können für ihren Assistenten oder ihre Assistentin einen persönlichen Zugang zum Gremienportal beantragen.
- Sie ind sie gegenüber PUBLICA für jede Benutzung der Zugänge durch ihren Assistenten oder ihre Assistentin sowie für den Inhalt der Informationen, die sie übermitteln oder bearbeiten lassen, verantwortlich.
- Alle Änderungen betreffend die Zugangsberechtigung ihres Assistenten oder ihrer Assistentin haben die Mitglieder der Kassenkommission und ihrer Ausschüsse zeitnah, schriftlich und rechtgültig unterzeichnet PUBLICA mitzuteilen. Das Vorgehen ist auf der Webseite (publica.ch) ersichtlich.
- Die Assistenten oder Assistentinnen erhalten persönliche, unübertragbare Zugangsinformationen;
- sie haben
- die Nutzungsbestimmungen (Ziff. 1 – 10 und 14) zu befolgen;
- sie haben die Kenntnisnahme gegenüber PUBLICA zu bestätigen;
- dasselbe gilt für die Änderungen der Nutzungsbestimmungen, es sei denn, das Mitglied des Gremiums, das für sie die Zugangsberechtigung beantragt hat, habe der Änderung der Nutzungsbestimmung widersprochen. Mit diesem Widerspruch wird auch die Zugangsberechtigung des Assistenten oder der Assistentin des betreffenden Gremienmitglieds automatisch aufgelöst.
- Die Mitglieder der Kassenkommission und ihrer Ausschüsse tragen die Verantwortung dafür, dass ihr Assistent oder ihre Assistentin diese Nutzungsbestimmungen befolgen.
- PUBLICA anerkennt Nutzende, die sich mit gültigen Legitimationsmitteln den Zugang zum Gremienportal verschaffen, als durch das jeweilige Gremienmitglied zur Nutzung berechtigt.